AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Inkubato.
Auf Inkubato.com können angemeldete Mitglieder
- ihre Projekte vorstellen und Beteiligungen daran anbieten.
- sich durch finanzielle Unterstützung an den Projekten anderer Nutzer beteiligen.
Die Website Inkubato.com wird von der XFund UG (haftungsbeschränkt), 10435 Berlin, betrieben. Mit der Nutzung von Inkubato.com akzeptiert das Mitglied die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) und schließt mit XFund UG (haftungsbeschränkt) einen Vertrag über die Nutzung der Website Inkubato.com (Nutzungsvertrag).
Weder Inkubato, noch XFund UG sind eine Bank, also Kreditinstitut nach § 1 des Kreditwesengesetzes.
§1 Anwendungsbereich
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Inkubato und den natürlichen und juristischen Personen (Mitgliedern), die Angebote von Inkubato nutzen. Für die zwischen den Mitgliedern geschlossenen Verträge gilt privates Kaufrecht. Für diese Verträge gelten die AGB nur insoweit, als diese das Zustandekommen des Vertrages über die Internetplattform Inkubato betrifft. Für Leistungsstörungen innerhalb des Vertragsverhältnisses zwischen den Mitgliedern von Inkubato finden diese AGB keine Anwendung. Diese AGB gelten ab dem Zeitpunkt der Anmeldung des jeweiligen Mitgliedes. Durch das Anklicken des Zustimmungsfeldes werden die AGB akzeptiert. Die Zustimmung für den Nutzungsvertrag und zu diesen AGB können jederzeit nach Maßgabe des § 4, Absatz 5 AGB schriftlich widerrufen oder gekündigt werden. Minderjährige können an Inkubato nicht teilnehmen.
§2 Prinzipien
Angemeldete Mitglieder können
a) eigene geplante Projekte veröffentlichen und dafür um finanzielle Unterstützung werben. Wird die gewünschte Unterstützung in einem bestimmten Zeitraum erzielt, realisieren diese Mitglieder, im folgenden Initatoren genannt, ihre Projekte.
b) sich an den Projekten anderer Mitglieder finanziell beteiligen, falls diese Projekte ausreichend Unterstützer finden, um die Projektkosten zu finanzieren. Unterstützende Mitglieder werden im folgenden Unterstützer genannt.
1. Auf Inkubato können geplante Projekte mittels Text, Bild und Video präsentiert werden. Dazu wird eine zur Realisierung benötigte Summe benannt, sowie der Zeitraum, in dem diese erreicht werden soll. Initiatoren bieten sogenannte Rewards an: Dinge oder Leistungen, die den Unterstützern in Abhängigkeit von der jeweiligen Höhe ihrer Beteiligung an den Projektkosten gewährt werden. Inkubato wird feststellen, ob am Ende des festgelegten Zeitraums die benötigte Summe durch zugesagte Unterstützungen mindestens erreicht ist. Nur, wenn dies der Fall ist, werden die zugesagten finanziellen Unterstützungen und die davon abhängigen Gegenleistungen wirksam. Andernfalls erlischt das Projekt, ohne dass weitere Verpflichtungen oder Forderungen seitens der Initiatoren und Unterstützer bestünden. Der Zahlungsvorgang wird durch den Zahlungsanbieter PayPal abgewickelt. Initiatoren und Unterstützer müssen über ein eigenes Konto bei PayPal verfügen.
2. Nach erfolgreicher Projektfinanzierung wird das Projekt ausgeführt. Die zwischen Initiatior und Unterstützer vereinbarte Leistung (Prämie) wird fällig. Prämien sollen in inhaltlichem Kontext zum Projekt stehen.
3. Bei erfolgloser Projektfinanzierung wird die Finanzierungszusage an den Zahlungsabwickler PayPal storniert. Somit ist keine Gebühr fällig, es gibt keine Zahlungsverpflichtung.
4. Der Abruf der Internetseiten von Inkubato.com sowie die Suche nach Projekten stehen jedem Nutzer offen. Für die Nutzung weiterer Funktionen, z.B. das Initieren oder Unterstützen von Projekten und die Kontaktaufnahme zwischen Initiator und Unterstützer ist eine vorherige Registrierung als Mitglied erforderlich.
5. Projektinhalte, die gemäß den Inkubato zugelassenen Projekten (nachfolgend “Projekte”) vorgestellt, beworben und für die finanzielle Unterstützung angeboten werden, dürfen nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen. Es dürfen weder Kredite, noch wett- oder lotterieartige Projekte angeboten werden. Schneeballsysteme, Anteile an Firmen oder Gewinnbeteiligungen monetärer Art sind ebenso nicht erlaubt.
6. Inkubato publiziert die von seinen Mitgliedern veröffentlichten Projekte auf unterschiedlichem Wege, zum Beispiel durch Einbindung auf anderen Websites, Veröffentlichungen in Medien und durch E-Mails an Mitglieder. Mitglieder stimmen einer derartigen Verwendung zu, die geistigen Eigentumsrechte bleiben davon unberührt.
7. Sowohl Initiatoren wie auch Unterstützer stellen Inkubato von sämtlichen Ansprüchen frei, die die Verletzung ihrer Rechte durch von anderen Mitgliedern eingestellte Angebote und Inhalte betreffen. Das Mitglied übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von Inkubato einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten. Dies gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung von dem Mitglied nicht zu vertreten ist.
§3 Registrierung
1. Die Ansicht aktueller und beendeter Projekte ist ohne Anmeldung möglich. Für weitergehende Funktionen ist eine Registrierung als Mitglied erforderlich. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Die Registrierung ist kostenlos. Mit der Registrierung und der Bestätigung dieser AGB kommt zwischen Inkubato und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung von Inkubato zustande.
2. Die Registrierung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt. Minderjährigen ist eine Anmeldung untersagt.
3. Die bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben, so z.B. Vor- und Nachname, aktuelle Adresse und eine gültige E-Mail-Adresse. Kontakt- und Anmeldedaten müssen bei Änderungen stets auf dem neuesten Stand gehalten werdem. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Bei der Anmeldung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Mitgliedskontos angegeben werden.
4. Bei der Anmeldung wählt das Mitglied einen Benutzernamen und ein Passwort. Das Mitglied darf sein Passwort nicht an Dritte weitergeben. Inkubato wird das Passwort nicht an Dritte weitergeben.
5. Ein Mitgliedskonto ist nicht übertragbar.
6. Inkubato behält sich das Recht vor, das Mitgliedskonto einer nicht vollständig durchgeführten Anmeldung zu löschen.
§4 Sperrung, Widerruf und Kündigung
1. Inkubato kann folgende Schritte unternehmen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Mitglied gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder AGBs verletzt, oder wenn Inkubato ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz anderer Mitglieder vor betrügerischen Aktivitäten:
a) Löschen von Projekten oder sonstigen Inhalten, die bei Inkubato eingestellt worden sind
b) Beschränkung der Nutzung der Website
c) Sperrung
Bei der Wahl der Maßnahme berücksichtigt Inkubato die berechtigten Interessen des betroffenen Mitglieds, insbesondere wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass das Mitglied den Verstoß nicht verschuldet hat.
2. Inkubato kann ein Mitglied endgültig von der Nutzung von Inkubato ausschließen, wenn
a) falsche Kontaktdaten angegeben werden, insbesondere eine falsche oder ungültige E-Mail-Adresse.
b) ein Mitgliedskonto an Dritte übertragen wurde
c) andere Mitglieder oder Inkubato in erheblichem Maße geschädigt wurden oder geschädigt werden könnten.
d) Unterstützungen wiederholt widerrufen wurden und deswegen davon ausgegangen werden kann, dass diese ohne eigentliche Unterstützungsabsicht erfolgten.
e) authorisierte Unterstützungsbeträge trotz Mahnung nicht gezahlt werden.
f) gegen die Inkubato-Guidelines verstossen wurde.
g) ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
Wenn ein Mitglied endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Mitgliedskontos oder des Bewertungsprofils.
3. Inkubato kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt.
4. Sobald ein Mitglied gesperrt wurde, darf diese Person Inkubato auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden.
5. Mitglieder können den Nutzungsvertrag kündigen. Für die Kündigungserklärung genügt eine schriftliche Mitteilung an Inkubato oder eine Email an info@inkubato.com. Von der Kündigung unberührt bleiben die als Mitglied eingegangenen Verpflichtungen.
6. Zur Benutzung von Inkubato ist es sowohl für die Unterstützer als auch für Initiatoren notwendig, ein Mitgliedskonto beim Zahlungsanbieter PayPal einzurichten. Hierüber kann die Zahlung per Guthaben, Bankeinzug oder Kreditkarte erfolgen.
§5 Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Vertragserklärungen können Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Email) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
XFund UG (haftungsbeschränkt), Kastanienallee 89, 10435 Berlin
Email: info@inkubato.com
Folgen des Widerrufs:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen herauszugeben. Wertersatz muß für empfangene Leistungen geleistet werden, wenn diese sich in verschlechtertem Zustand oder nicht mehr im Besitz des Widerrufenden befinden. Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag müssen in diesen Fällen für den Zeitraum bis zum Widerruf erfüllt werden. Die Frist von 30 Tagen zur Erstattung von Zahlungen beginnt für den Widerrufenden mit der Absendung der Widerrufserklärung, für die XFund UG mit deren Empfang.
Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
§6 Projekt starten
1. Angemeldete Mitglieder können auf Inkubato.com einen eigenes Profil einrichten und einen Projektentwurf erstellen. Hierfür werden in einem Webformular verschiedene Möglichkeiten für die Darstellung des Projektes sowohl schriftlich, als auch mit eigenem Bild- und Videomaterial geboten. Bei Nutzung von externen Video- oder Bilderserviceprovidern gehen sowohl inhaltliche als auch nutzungsbezogene Rechte und Pflichten nicht auf Inkubato über. Die Aussagen im Projektentwurf müssen wahrheitsgemäss sein. Zudem sollen wesentliche Einzelheiten, wie zum Beispiel Projektbeteiligte, Realisierungszeitraum und die Verwendung der Fördersumme verbindlich benannt werden. Verwertungs- und Nutzungsrechte für veröffentlichtes Material müssen beim Projektinitiator liegen oder er muss hierfür die Erlaubnis der Rechtinhaber besitzen.
2. Die Erstellung eines Projektes ist kostenfrei, eine Garantie für die Veröffentlichung durch die Redaktion von Inkubato gibt es jedoch nicht. Inkubato behält sich das Recht vor, Projekte aus verschiedenen Gründen abzulehnen. Bei erfolgreicher Finanzierung eines Projekts fallen Gebühren an.
3. Der Projektentwurf wird stets erst dann freigeschaltet, also auf Inkubato veröffentlicht, wenn eine Bestätigungs-Email von Inkubato durch den Initiator positiv beantwortet wurde. Projektentwürfe können vom Initiator vor Veröffentlichung ohne weiteres annulliert werden. Dies kann zum Beispiel durch Email an info@inkubato.com geschehen. Nachdem ein Projekt veröffentlicht wurde, können Projektbeschreibung, Zeitraum, Projektkosten und Rewards nicht mehr verändert werden. Ergänzungen, Details und Erweiterungen lassen sich jedoch durch die Update-Funktion hinzufügen. Projekte, die bereits veröffentlicht wurden, aber deren Laufzeit noch nicht zuende ist, können bei Vorliegen plausibler Gründe seitens des Initiators in Ausnahmefällen annuliert werden. Initiatoren, die nicht in der Lage sind, bereits finanzierte Projekte oder damit verbundene Leistungen ihren Angaben entsprechend zu realisieren, müssen die von Inkubato erhaltene Summe sowie auf anderem Wege erhaltene Unterstützerbeträge umgehend zurückzahlen. Für die Zeit zwischen Erhalt und Rückzahlung des Betrags fallen Zinsen in Höhe von 5,5% der zurückzuzahlenden Summe an. Massgeblich ist hier der Zeitraum zwischen Zahlungsausgang und Zahlungseingang bei Inkubato. Für die Stornierung erhebt Inkubato eine Gebühr in Höhe von 7% der Unterstützersumme, Berechnungsgrundlage ist hierbei der Gesamtbetrag vor Abzug der Provision.
4. Mit der Veröffentlichung/Freischaltung eines Projektes auf Inkubato gibt der Initiator ein verbindliches Angebot zur Realisierung des selbigen zu einem festgesetzten Kostenrahmen im festgelegten Zeitraum ab. Ein Vertragsschluss zwischen Initiator und Unterstützer über die Unterstützung des Projektes kommt zustande, sobald ein Mitglied die entsprechende Schaltfläche im Bereich der Projektbeschreibung anklickt und die Zahlung bei PayPal authorisiert wurde. Der Vertragsabschluss ist jedoch an ein Sonderkündigungsrecht durch die vermittelnde Plattform Inkubato gebunden, das ausgelöst wird, wenn die zur Projektdurchführung nötige Gesamtsumme nicht durch ausreichend Mitglieder unterstützt wird.
5. Inkubato behält sich das Recht vor, Projekte zu löschen, wenn diese oder deren Initiatoren gegen geltendes Recht, diese AGB oder die Inkubato-Guidelines verstossen.
§7 Angebotsgebühren, Zusatzgebühren, Provisionen und Rechnungsstellung
1. Die Registrierung bei Inkubato ist kostenlos. Auch für Entwurf und Veröffentlichung von Projekten fallen keine Kosten an.
2. Ein Projekt wird nur dann finanziert, wenn die Summe aller gebotenen Unterstützerbeträge die angegebenen Projektkosten erreicht oder darüber liegt. In diesem Fall werden nach Ende der Projektlaufzeit die Buchungen der Unterstützerbeträge durch PayPal vorgenommen. Es wird eine Provision zugunsten von Inkubato fällig, die vom Initiator zu begleichen ist. Die Summe der tatsächlichen Zahlungseingänge für ein bestimmtes Projekt bei Inkubato ist Berechnungsgrundlage für die Höhe der Provision.
3. Die Höhe der Provision beträgt 7% der tatsächlich gezahlten Unterstützersumme. .
4. Finanzielle Transaktionen werden über das Paypal-Konto von Inkubato abgewickelt. Hierfür fallen Kosten an, deren Höhe sich nach den aktuellen PayPal-Gebühren richtet. Die Gebühren gehen zu Lasten des Initiators. Nach Eingang der Zahlungen wird PayPal die Transaktionsgebühren und Inkubato die Provision vom Gesamtbetrag abziehen und einbehalten, bevor der verbleibende Betrag dem Initiator überwiesen wird. PayPal-Gebühren und Inkubato-Provision sollen in die Kalkulation der Projektkosten durch den Initiator einfliessen. Nach Erhalt des Geldes wird der Initiator sein Projekt gemäss seiner Projektbeschreibung umsetzen. Zwischen Inkubato und Mitgliedern, die ein Projekt unterstützt haben (Unterstützern) entsteht kein Vertragsverhältnis, aus dem sich ein Anspruch auf Erfüllung von Projekt und damit zusammenhängenden Leistungen (Prämien) ableiten liesse.
5. Unterstützer, die mit der Zahlung bei PayPal in Verzug geraten oder diese teilweise oder gänzlich schuldig bleiben, haben die Möglichkeit, den offenen Unterstützerbetrag binnen zwei Wochen nach dem Ende der Projektlaufzeit zu begleichen. Nach erfolgloser Mahnung wird Inkubato dem Initiator auf Nachfrage Namen und Adresse des säumigen Unterstützers überlassen, damit der Initiator gegebenfalls eigene Schritte unternehmen kann, um die Zahlung zu erwirken. Der Initiator darf diese personengebundenen Daten allein zur rechtmässigen Durchsetzung seiner Forderungen nutzen.
6. Initiatoren und Unterstützern ist es nicht erlaubt, die Gebühren von Inkubato zu umgehen.
7. Initiatoren, die nicht in der Lage sind, bereits finanzierte Projekte oder damit verbundene Leistungen ihren Angaben entsprechend zu realisieren, müssen Inkubato und Unterstützer davon sofort informieren und die von Inkubato erhaltene Summe sowie auf anderem Wege erhaltene Unterstützerbeträge umgehend zurückzahlen. Für die Zeit zwischen Erhalt und Rückzahlung des Betrags fallen Zinsen in Höhe von 5,5% der zurückzuzahlenden Summe an. Massgeblich ist hier der Zeitraum zwischen Zahlungsausgang und Zahlungseingang bei Inkubato. Für die Stornierung erhebt Inkubato eine Gebühr in Höhe von 7% der Unterstützersumme, Berechnungsgrundlage ist hierbei die Summe vor Abzug der Provision.
§8 Projekte unterstützen
1. Der Vertrag zur Unterstützung eines Projekts kommt durch Klicken des „Unterstützung bestätigen“-Buttons und die nachfolgende erfolgreiche PayPal-Authorisierung zustande. Nach Abschluss des Vertrags erhalten Unterstützer eine Bestätigungsemail. Die eigentliche Transaktion des Unterstützungsbetrag erfolgt allerdings nur bei erfolgreicher Projektfinanzierung. Die Zahlung muss in der Regel direkt nach Bestätigung der Unterstützung bei PayPal authorisiert werden. Ausnahme hierbei: Wenn bis zum Ende der Projektlaufzeit mehr als 29 Tage verbleiben, erhält der Unterstützer erst 29 Tage vor Ablauf des Projekts eine Email, um die Zahlung bei PayPal dann innerhalb einer Woche zu authorisieren.
2. Unterstützungsverträge können bis zum Ende der Projektlaufzeit geändert und annulliert werden. Da das Konzept von Inkubato auch darauf basiert, Projekten verbindliche Unterstützung anzubieten, kann mehrfache Annullierung zur Aberkennung des Mitgliederstatus führen.
3. Unterstützer müssen sicherstellen, dass Sie rechtlich und finanziell in der Lage sind, Projekte auf Inkubato zu unterstützen.
§9 Allgemeine Grundsätze
1. Mitglieder sind verpflichtet, bei der Nutzung von Inkubato sowie den Dienstleistungen von Inkubato die geltenden Gesetze zu befolgen. Die eingestellten Inhalte dürfen nicht gegen geltendes Recht, die Rechte Dritter oder diese AGB verstoßen.
2. Aktivitäten auf Inkubato dürfen nicht:
- falsch, inakkurat oder irreführend sein;
- beleidigend, drohend, missbräuchlich oder rufschädigend sein;
- das Copyright, Patent-, Marken-, Geheimhaltungs-, Eigentums- oder Datenschutzrecht einer Dritten Person verletzen;
- Inhalte ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber kopieren, verbreiten oder vervielfältigen ;
- betrügerisch sein oder den Handel von Diebesgut involvieren;
- von Inkubato erhaltene Daten, Adressen und Kontaktdaten für andere Zwecke als die vertragliche oder vorvertragliche Kommunikation nutzen – insbesondere ist es nicht erlaubt, diese für Werbezwecke zu nutzen;
- im Widerspruch zu anwendbaren Recht oder Richtlinien stehen – einschließlich Gesetzen zum Export, Verbraucherschutz, unrechtmäßigem Wettbewerb, Anti-Diskriminierung, Falschwerbung;
- Inkubato haftbar machen oder in eine Situation bringen, in der Dritte die Zusammenarbeit aufkündigen;
- direkt oder indirekt auf Beschreibungen von Dienstleistungen verlinken, die gemäß dieser AGBs verboten sind ;
- Computer Viren, Makroviren, Trojanische Pferde, Würmer oder irgendetwas anderes enthalten, was dazu entworfen wurde, den operativen Betrieb von Computern unterbrechen;
- Mechanismen, Software oder sonstiges in Verbindung mit der Nutzung von Inkubato verwenden, welche das Funktionieren von Inkubato stören, schädigen, oder weniger effizient machen;
- Inhalte auf Inkubato blockieren, überschreiben oder modifizieren
§10 Datenschutz
Die Inkubato-Datenschutzerklärung ist Bestandteil des Nutzungsvertrages. Sie wird mit der Einwilligung zu den AGB bei Anmeldung ebenfalls als gelesen betrachtet.
§11 Haftungsbeschränkung
1. Inkubato haftet nicht für Folgen aus zwischen Mitgliedern abgeschlossenen Verträgen.
2. Inkubato haftet nicht für fremde Inhalte, sondern allein der jeweilige Initiator. Inkubato macht sich fremde Inhalte auch nicht zu eigen.
3. Mitglieder stellen Inkubato von jeglichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber Inkubato wegen rechtswidriger Einstellung von Inhalten geltend machen, einschließlich der Texte in Beschreibungen, Updates, Kommentaren und Blog. Das schädigende Mitglied übernimmt die Kosten der Rechtsverteidigung (insbesondere Anwaltskosten), die Inkubato durch eine rechtmäßige Anspruchsgeltendmachung entstehen. Soweit die Rechtsverletzung von der Gegenseite zu vertreten ist, erhält das Mitglied nach Abschluss des Verfahrens die Kosten von Inkubato erstattet.
4. Aus dem Nutzungsvertrag mit den Mitgliedern haftet Inkubato nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit für sich und sämtliche gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte und Erfüllungsgehilfen. Im Falle wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzuges oder einer von Inkubato zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung, haftet Inkubato jedoch für jedes schuldhafte Verhalten. Die Haftung ist auf vorhersehbare und typische unmittelbare Schäden begrenzt.
5. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Inkubato und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
6. Trotz der unternommenen Prüfung kann Inkubato nicht garantieren, dass jedes Mitglied die natürliche oder juristische Person ist, als die es sich ausgibt. Trotz Sicherheitsmaßnahmen ist nicht völlig auszuschliessen, dass Mitglieder falsche Daten gegenüber Inkubato angeben.
7. Inkubato distanziert sich von den Inhalten der mittels Link verknüpften Seiten und kann keine Verantwortung dafür übernehmen.
8. Inkubato wird in der Form und mit den Funktionen angeboten, die jeweils gerade verfügbar sind. Ein Anspruch auf Bereitstellung oder Beibehaltung bestimmter Funktionen besteht nicht. Hinsichtlich der Verfügbarkeit des Systems wird keinerlei Garantie abgegeben. Sie kann zeitweise durch Wartungsarbeiten oder aus anderen Gründen im Ganzen oder in Teilen, z. B. hinsichtlich einzelner Funktionen eingeschränkt sein (“eingeschränkte Verfügbarkeit”). Eine Haftung für Folgen eingeschränkter Verfügbarkeit – gleich welcher Art und aus welchem Grund – ist ausgeschlossen. Soweit die eingeschränkte Verfügbarkeit Auswirkungen auf den Abschluss von Kaufverträgen hat, etwa weil ein Artikel nicht eingestellt oder ein Kaufvertragsabschluss deshalb nicht durchgeführt werden kann, ergeben sich hieraus keinerlei Ansprüche gegen XFund UG.
9. Schadensersatz kann nur als Ersatz von Aufwendungen aus rechtsgeschäftlichen und ähnlichen Schuldverhältnissen, unerlaubten Handlungen oder Pflichtverletzungen geleistet werden. Der Umfang ist beschränkt. Die Haftung gegenüber Unternehmen ist auf die Höhe des bei Vertragsabschluß oder Schadenseintritt erwartbarem Schadens beschränkt. Bei Vorsatz bleibt die Haftung uneingeschränkt.
§12 Vertragsübernahme durch Dritte
Inkubato ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist das Mitglied berechtigt, den Nutzungsvertrag nach Mitteilung der Vertragsübernahme per E-Mail an info@inkubato.com zu kündigen.
§13 Änderungen der Allgemeinen Nutzungsbedingungen
Im Falle von Änderungen der AGB wird dem Nutzer der Änderungsvorschlag per Email mitgeteilt. Geht dazu kein Widerspruch innerhalb von 6 Wochen ein, gelten die Änderungen als akzeptiert. Im Falle eines Widerspruchs behält der Vertrag ohne die vorgelegten Änderungen Gültigkeit. In diesem Fall kann er beiderseits fristlos gekündigt werden.
§14 Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand
1. Diese AGB sowie die Nutzung der Services bestimmen sich nach deutschem Recht mit Ausnahme seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen und/oder diesen AGB sind die Gerichte in Berlin ausschließlich zuständig, sofern Sie Kaufmann sind oder keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt haben oder wenn Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
2. Sofern es sich bei dem Mitglied um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten.
3. Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit Inkubato abzuschließenden Nutzungsvertrags übermittelt werden, müssen in Schriftform oder per E-Mail erfolgen. Die postalische Anschrift von Inkubato und XFund UG (haftungsbeschränkt) ist Kastanienallee 89, 10437 Berlin. Die postalische Anschrift sowie die E-Mail-Adresse eines Mitglieds sind diejenigen, die als aktuelle Kontaktdaten im Mitgliedskonto des Mitglieds von diesem angegeben wurden.
§15 Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
v. 3/10 vom 14.10.2010
